Inzwischen ist ein weiteres Urteil des VG Düsseldorf eingegangen, dass die Mitgliedschaft eines Mitgliedes und die Veranlagung von Hindernissen an Gewässern, die nur gelegentlich Wasser führen, als rechtmäßig bestätigt.
Das Gericht hat sich in diesem Fall mit den folgenden Fragen/Problempunkten beschäftigt:
- Verbandsmitgliedschaft (S. 6)
- Gewässereigenschaft (S. 7)
- Erschwernisveranlagung kein Verstoß gegen höherrangiges Recht (S. 10)
- Höhe der Beitragssätze (S. 11, 12)
- Verhältnismäßigkeit des Verwaltungskostenbeitrags (S. 15)
- Vorausleistungen bzw. Dauerbescheid (S. 16)
Verfasser: Dr. Dagmar Spona