Die Liste der benannten Wahlkandidaten liegt ab heute im Verbandsgebäude zur Einsicht aus. Gerne können Sie diese Liste auch hier ansehen und herunterladen.
Bis einschließlich 11.10.2020 können Sie schriftlich oder in Textform Einwendungen gegen die Liste der benannten Wahlkandidaten beim Verband einreichen Die Einwendung ist zu richten an den Vorstandsvorsitzenden Peter Joppen in seiner Funktion als Wahlleiter. Eine Einwendung ist sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass ein dort eingetragener Wahlkandidat nicht wählbar ist oder ein Kandidat, der sich benannt hat, dort nicht aufgelistet ist. Es steht Ihnen natürlich frei, auch aus sonstigen Gründen eine Einwendung zu erheben.
Über die Einwendungen entscheidet der Wahlvorsteher (=Vorstandsvorsitzende) nach Ablauf der Einwendungsfrist.
Verfasser: Dr. Dagmar Spona