Aufgaben

Zu unseren satzungsmäßigen Aufgaben gehört der Ausbau und naturnahe Rückbau sowie die Unterhaltung der oberirdischen Fließgewässer. Zudem sind wir für den Ausgleich der Wasserführung und die Sicherung des Hochwasserabflusses zuständig. Dazu werden 13 Rückhaltebecken, ein Pumpwerk und 15 Sandfänge betrieben.

Unsere Aufgaben erstrecken sich auf die Nebengewässer im Einzugsgebiet des mittleren Bereiches der Niers mit Ausnahme der Niers und der Nette. Die Niers liegt im Zuständigkeitsbereich des Niersverbands, die Nette im Zuständigkeitsbereich des Netteverbandes. Zu den größten und längsten in unserem Verbandsgebiet liegenden Nebengewässern der Niers gehören die Cloer, der Hauptentwässerungskanal, der Zweigkanal, die Schleck, die Willicher Fleuth sowie der Hammer Bach.

Zudem sind wir nach den Wassergesetzen des Bundes (WHG) und des Landes (LWG NRW) für die Herstellung eines guten ökologischen Zustands (EG-Wasserrahmenrichtlinie) und teilweise für die Vermeidung bzw. Reduzierung von Hochwasserrisiken (EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie) an unseren Gewässern zuständig. Vor allem an den größeren Gewässern sind viele Gewässerausbaumaßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer geplant und zum Teil auch schon umgesetzt. Viele weitere werden in den nächsten Jahren folgen.

(geplante) Projekte, Gewässer und Anlagen im Verbandsgebiet
(geplante) Projekte, Gewässer und Anlagen im Verbandsgebiet

Zusätzlich sind wir für den Bau und die Unterhaltung von Anlagen in, an und über fließenden Gewässern sowie die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und der Landschaftspflege zuständig. Viele der noch in der Satzung getrennt behandelten ökologischen Aufgaben sind aber inzwischen Teil der Gewässerunterhaltung geworden, die durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie auch eine ökologische Komponente erhalten hat.