Die Erhebung von Beiträgen von Grundstückseigentümern für Erschwernisse an Gewässern hat in Teilen der Bevölkerung zu Unmut geführt. Zahlreiche Presseartikel und Medienberichte beschäftigten sich unter anderem mit der Frage, ob der Graben im Bereich des Grünen Weges in Willich-Anrath, ein Fließgewässer ist oder nicht.
Nach einer mehr als zweistündigen öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, hat dieses am 24.07.2019 in der ersten Instanz entschieden, dass die Veranlagung von Gewässeranliegern zu Erschwernisbeiträgen rechtmäßig ist.
Gegenstand der Verfahren waren die Beitragsbescheide verschiedener Mitglieder über Erschwernisse an Gewässern für das Jahr 2016 und 2017. Das Gericht hat alle Klagen, die nicht bereits von den Klägern selber zurückgenommen worden waren, abgewiesen und damit das Vorgehen des Verbandes als rechtmäßig bestätigt.
Auch die immer wieder von Mitgliedern gerügte Praxis, die Länge der Hindernisse über Luftbilder zu bemessen, wurde vom Gericht als ausdrücklich zulässig angesehen. Die Berechnung der Beitragssätze ist vom Gericht ebenfalls nicht mehr bemängelt worden. Das Gericht hat sich ausführlich mit allen von den Klägern vorgebrachten Argumenten auseinander gesetzt und sich die Entscheidung ersichtlich nicht leicht gemacht. Dabei wurde auch die Frage erörtert und entschieden, ob es sich bei dem Graben um ein Gewässer handelt und dies nach ausführlicher Begründung bejaht.
Das Gericht hat die Übersendung des Urteils für Ende August in Aussicht gestellt. Wir hoffen, dass nun wieder Ruhe unter den Mitgliedern einkehrt, damit sich der Verband wieder ausschließlich dem Tagesgeschäft zuwenden kann.
Verfasser: Dr. Dagmar Spona