In seiner Ausschusssitzung am 26.08.2022 hat der Wasser- und Bodenverband die erste Änderung der Satzung und Veranlagungsregeln beschlossen, die mit ordnungsgemäßer Veröffentlichung zum 21.06.2023 in Kraft tritt.
In seiner Ausschusssitzung am 26.08.2022 hat der Wasser- und Bodenverband die erste Änderung der Satzung und Veranlagungsregeln beschlossen, die mit ordnungsgemäßer Veröffentlichung zum 21.06.2023 in Kraft tritt.