Wir planen zur Zeit ein neues Rückhaltebecken am Hammer Bach in Viersen. Aktuell wurde das Gelände einzäunt und mit ersten Informationen zu den weiteren Planungen versehen.
Der Hammer Bach
Der Hammer Bach (Gewässer 31.00) ist ein Gewässer, das in den höheren Lagen oberhalb von Viersen-Beberich, zwischen den sich am Kreuz Mönchengladbach kreuzenden Autobahnen 61 und 52 entspringt. Er hat ein Einzugsgebiet von rund 13 km² und eine Länge von 6,7 km.
Zunächst ist der Hammer Bach über ca. 1 km nur ein meist trockener Graben, der das Oberflächenwasser aus den flachen Hängen östlich von Mönchengladbach aufnimmt. In Beberich wird die Wasserführung des Hammer Baches durch mehrere kleine Quellen verbessert. Ab dort ist der Hammer Bach ganzjährig wasserführend. Nach Durchfließen von 5 Rückhaltebecken und verschiedener Ortsteile von Viersen mündet er zwischen Willich-Neersen und Süchteln in die Niers.
Hochwasserproblematik
Aufgrund der Hügel im Einzugsgebiet des Hammer Baches und der weitläufigen ackerbaulichen Nutzungen sowie Zunahme von versiegelten Flächen führen Regenereignisse schnell zu einem Ansteigen des Wasserstandes im Hammer Bach. Da der Bach im Mittellauf durch dicht bebaute Ortsteile von Viersen verläuft, sind damit erhebliche Hochwasserrisiken verbunden. Daher handelt es sich beim Hammer Bach auch um ein Hochwasserrisikogewässer.
Um die Hochwasserrisiken zu senken und die Wasserführung auszugleichen, wurden in den 1990ger Jahren 5 Hochwasserrückhaltebecken im Hauptfluss am Hammer Bach und 4 Rückhaltebecken an den Nebengewässern des Hammer Baches gebaut. Die Hochwasserrückhaltebecken wurden von der Quelle bis zur Mündung durchnummeriert. Die Becken I, II und IV am Hammer Bach verfügen über elektronisch gesteuerte Stauanlagen, die abhängig vom Wasserstand im Becken den Ablauf steuern.
Vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Verhältnisse sind weitere Becken bzw. die Erweiterung vorhandener Becken in Planung.
Planung am Rothweg
Für den Bau eines neuen Hochwasserrückhaltebeckens haben wir von der Stadt Viersen mehrere Grundstücke im Überschwemmungsgebiet des Hammer Baches rund um den Rothweg erworben.
Erste Überlegungen haben zu einem ersten, skizzenhaften Entwurf geführt, der im Einklang mit der EG-WRRL auch die Hochwasserrisiken für die flussabwärts unterhalb des Rothwegs liegenden Flächen deutlich verringern sollen. Dabei wurden vor allem die bereits uns gehörenden Flächen genutzt. Der alte, durch die vorhandene Bebauung stark eingeengte Verlauf des Hammer Baches soll zugunsten eines neuen Gerinnes, das das Becken an seiner tiefsten Stelle durchfließt, aufgegeben werden. Das Becken soll in weiten Teilen des Jahres trocken sein und nur bei vermehrtem Wasserabfluss ganz oder teilweise mit Wasser gefüllt sein.
Auf diese Weise können die Vorzüge des Hochwasserschutzes mit der Ausgestaltung einer Sekundäraue, wie sie für niederrheinische Gewässer typisch ist, verbunden werden. Auch eine Nutzung für Freizeitzwecke kann, in Absprache mit der Stadt Viersen, eingeplant werden.
Bitte Beachten Sie: Bei diesem Planungsentwurf handelt es sich um eine erste Skizze, aufgrund derer die Frage der Liegenschaften mit den bisherigen Eigentümern versucht wird zu klären. Gelingt dies nicht, so wird die Planungsskizze im Rahmen der Genehmigungsplanung noch angepasst werden.
Derzeitiger, ungefährer Zeitplan
2017:
In einem ersten Schritt werden die auf unseren erworbenen Flächen aufstehenden Gebäude abgerissen. Die dazu notwendige Abbruchgenehmigung liegt inzwischen vor. Parallel dazu wird mit den derzeitigen Eigentümern der für die Umsetzung der Planung noch erforderlichen Grundstücke über einen möglichen Erwerb gesprochen. Nach Abschluss der Gespräche wird die Planungsskizze ggfls. angepasst.
2018:
Bei dem Bau eines Rückhaltebeckens im Hauptfluss handelt es sich um einen genehmigungsbedürftigen Gewässerausbau. Die Genehmigungsplanung umfasst umfangreiche hydrologische und hydraulische Berechnungen, verschiedene Pläne und einen umfassenden Erläuterungsbericht.
2019:
Nach Einreichung des Antrags bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen führt diese ein Plangenehmigungsverfahren durch, bei dem noch einmal alle Eigentümer der Nachbargrundstücke sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
2020/2021:
Nach Erteilung der Genehmigung werden wir einen Fördergeldantrag stellen und nach dessen Bescheidung mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.
Weitere Infos:
Verfasser: Dr. Dagmar Spona