Die Liste der benannten Wahlkandidaten liegt nun im Verbandsgebäude zur Einsicht aus. Gerne können Sie diese Liste auch hier ansehen und herunterladen.
Einwendungen gegen die Liste der benannten Wahlkandidaten müssen spätestens 14 Tage vor dem Wahltermin schriftlich oder in Textform beim Verband eingereicht werden. Die Einwendung ist zu richten an den Vorstandsvorsitzenden Peter Joppen in seiner Funktion als Wahlleiter.
Über die Einwendungen entscheidet der Wahlvorsteher (=Vorstandsvorsitzende) nach Ablauf der Einwendungsfrist.