Gemäß § 44 der Satzung des Verbandes findet im Dezember 2022 die Wahl zum Vorstand bzw. Vorstandsvorsitzenden und Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden statt. Der Wahlvorsteher hat den genauen Wahlzeitpunkt auf den 02. Dezember 2022 festgelegt. Mit der im Amtsblatt der Bezirksregierung am 25.08.2022 veröffentlichten „Ladung zur Wahl des Vorstandes“ beginnt das Wahlverfahren. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Wahlkandidaten der einzelnen Stimmgruppen benennen.
Bereits jetzt haben wir die Rubrik „Vorstandswahlen 2022“ für unsere Mitglieder auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Der Verband/Wahlen“ bereitgestellt. Weitere Informationen zum Wahlprozedere finden sich ebenfalls in unserer Satzung. Des Weiteren finden Sie hier ein Formular zur Benennung als Wahlkandidat.
Zur Information finden Sie unterhalb außerdem eine PowerPoint-Präsentation zum Wahlprozedere der Vorstandswahl.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, steht Ihnen Frau Brenzke-Sangs (02158) 408198-13 gerne zur Verfügung.