Eine unserer Hauptaufgaben ist die Unterhaltung der fließenden Gewässer. Dazu gehören nicht nur kleine, ständig wasserführende Bäche, sondern auch eine Unzahl von Gräben, die nur im Winter oder nach längeren oder kräftigen Regenfällen Wasser führen. Aufgrund der Länge der zu unterhaltenden Gewässer, kann eine effektive und kostengünstige Gewässerunterhaltung nur mit modernen und auf die Gewässerunterhaltung spezialisierten Geräten durchgeführt werden. Ohne die menschliche Arbeitskraft kommt man dennoch nicht aus. Unterhaltungsmaßnahmen sind das Mähen der Böschungen, das Entkrauten und die Gehölzpflege. Ein Infoblatt zur Gewässerunterhaltung steht im pdf-Format in A4 und A3 zur Verfügung.
Planung und Koordinierung der Gewässerunterhaltung
Auch wenn es sich bei der Gewässerunterhaltung im Wesentlichen um Standardpflegemaßnahmen handelt, bedarf die Unterhaltung doch aufgrund der Länge der zu unterhaltenden Gewässer sowie der Größe des Verbandsgebietes einer guten Planung und Koordination. Um diese sicherzustellen, stellt der Verband Unterhaltungspläne auf, die die für die einzelnen Gewässer erforderlichen Standard- und Sonderunterhaltungsmaßnahmen enthalten. Die Unterhaltungspläne werden bei Bedarf angepasst. Dabei werden die Gewässerabschnitte in Unterhaltungsklassen eingeteilt, aus denen sich der Umfang der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen ergibt.
Für die einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen stehen verschiedene Zeiträume zur Durchführung zur Verfügung, die sich aus der „Blauen Richtlinie“ (= Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen) ergeben.
Unterhaltungsmaßnahme | Zeiträume |
Böschungsmahd | Erster Schnitt ab dem 20. Mai evtl. erforderlicher zweiter Schnitt ab Mitte August (weitere Schnitte nach Bedarf bis zum Jahresende; an den Hauptgräben an Hanglagen wird mit der Mahd bereits ab dem 15. Mai begonnen) |
Entkrauten | Mitte Mai bis Juli |
Entschlammung | Mitte Oktober bis Mitte November |
Gehölzpflege | Anfang Oktober bis Mitte Februar |
Grundräumung | Anfang September bis Mitte November |
Holzung | Anfang Oktober bis Mitte Februar |
Mahd von Uferröhricht und Uferstauden | Anfang September bis Ende Februar |
Sedimenträumung | Anfang September bis Mitte November Gewässer mit einer Kiessohle: Juli bis September |
Auch der Umfang der unter bestimmte Begrifflichkeiten fallenden Maßnahmen ist in der Blauen Richtlinie bzw. im WHG definiert.
Gehölzpflege
Zurücksetzen von Ufergehölzen bzw. der nachwachsenden Triebe sowie Zurückschneiden von übermäßigem Bewuchs. Des Weiteren wird unter Gehölzpflege das Entnehmen von Baum- und Strauchbestand auf Verwallungen der Regenrückhaltebecken bei Rohrdurchlässen und Brückenwiderlagern, sowie der Ersatz von nicht gewässertypischen Gehölzen verstanden.
Böschungsmahd
Kurzrasige Böschungen sind so weit wie möglich zu beschränken. Sie können jedoch innerhalb und unterhalb hochwassersensibler Lagen mit erhöhten Ansprüchen hinsichtlich der Profilleistungsfähigkeit oder in anderen Bereichen mit besonderen Ansprüchen, wie beispielsweise in Parkanlagen, erforderlich sein. Das Mähgut ist grundsätzlich aus dem Gewässerbereich zu entfernen. (Blaue Richtlinie, S. 76).
Entkrauten
Die Häufigkeit des Entkrautens in belichteten Gewässern mit übermäßigem Pflanzenwuchs richtet sich nach den Erfordernissen des Wasserabflusses. Zur Erhaltung des ökologischen und landschaftlichen Wertes des Gewässers werden die Bestände nur so weit wie unbedingt nötig entfernt. Teilbestände werden in jedem Fall so belassen, dass die von den Pflanzen abhängigen Tiere geschont werden und die Samenbildung der Wasserpflanzen gesichert bleibt. Es kann in Einzelfällen auch notwendig sein, wegen der Gefahr einer zu starken Sauerstoffzehrung starken Bewuchs in langsam fließenden Fließgewässern zu schneiden. Geschnittenes Kraut wird soweit möglich 1 – 2 Tage gewässernah belassen, um das Zurückwandern von Organismen an und in das Gewässer zu gewährleisten.
Digitale Unterhaltungspläne
Seit 2015 wird der Unterhaltungsplan GIS-basiert erstellt.
Unterhaltungsplan ab 2016
Unterhaltungsklasse | Erläuterung |
Klasse 1: | Gewässer mit keiner oder sehr geringer Unterhaltung (z.B. Entfernen von nicht tolerierbaren Abflusshindernissen); maximal 1 Sohlschnitt und 1 Böschungsmahd pro Jahr, vorzugsweise im Herbst |
Klasse 2: | Gewässer mit geringer Unterhaltung, maximal mit Gehölzpflege bzw. Böschungsmahd (einseitig/beidseitig); maximal 1 Sohlschnitt und 1 Böschungsmahd pro Jahr, vorzugsweise im Herbst |
Klasse 3: | Gewässer mit reiner Bedarfsunterhaltung (bedarfsweise Sohlschnitt und/oder Böschungsmahd) u.a. mit Gehölzpflege; 1 Sohlschnitt und 1 Böschungsmahd pro Jahr, bei Bedarf 2 Sohlschnitte und 2 Böschungsmahden pro Jahr |
Klasse 4: | Gewässer mit regelmäßigem, vollständigem Sohlschnitt und Böschungsmahd und/oder bedarfsweiser Gehölzpflege und/oder bedarfsweiser kleinräumiger (5-25 m) Räumung der Sohle. 2 oder mehr Sohlschnitte und 3 oder mehr Böschungsmahden pro Jahr |
Der Unterhaltungsplan, der ab 2016 gilt, ist in 6 Teilkarten unterteilt. Sie können diese als Pdf-Dateien im Format A1 herunterladen. Zur Ansicht benötigen Sie einen PDF-Reader.
- UP Kartenblatt 1
- UP Kartenblatt 2
- UP Kartenblatt 3
- UP Kartenblatt 4
- UP Kartenblatt 5
- UP Kartenblatt 6
- Download Adobe PDF-Reader
Sie können den Unterhaltungsplan auch als Shape-Datei herunterladen. Die Shape-Datei kann in einem GIS-Programm wie z.B. QGIS geöffnet werden.
- Unterhaltungsplan 2016 Shape-Dateien (Zip-Archiv)
- Download QGIS
Die älteren Unterhaltungspläne sind ebenfalls als Download verfügbar.
Unterhaltungspläne ab 2024
Der Unterhaltungsplan, der ab 2024 gilt, ist in 6 Teilkarten unterteilt. Er zeigt zudem einzelne Abschnitte, in den großmaschinell und mit Kleinmaschinen unterhalten wird. Sie können diese als Pdf-Dateien im Format A0 herunterladen. Zur Ansicht benötigen Sie einen PDF-Reader.
Unterhaltungsklasse Erläuterung
- Klasse 0: Gewässer ohne Unterhaltung
- Klasse 1: Gewässer mit keiner oder sehr geringer Unterhaltung: maximal 1mal Entkrauten und 1 Böschungsmahd pro Jahr, vorzugsweise im Herbst
- Klasse 2: Gewässer mit geringer Unterhaltung, 1mal Gehölzpflege, maximal 1mal Entkrauten und 1 Böschungsmahd pro Jahr, vorzugsweise im Herbst
- Klasse 3: Gewässer mit Bedarfsunterhaltung: 1mal Gehölzpflege; 1mal Entkrauten und 1 Böschungsmahd pro Jahr, nach Bedarf 2mal Entkrauten und 2 Böschungsmahden pro Jahr
- Klasse 4: Gewässer mit regelmäßiger Unterhaltung: 1mal Gehölzpflege, 2mal Entkrauten und 2 Böschungsmahden nach Bedarf 3 oder mehrmals Entkrauten und 3 oder mehr Böschungsmahden pro Jahr Brücken und
- Durchlässe: Kontrolle und bedarfsweises Spüle
- UP-2024_Blatt 1/6 DIN-A0
- UP-2024_Blatt 2/6 DIN-A0
- UP-2024_Blatt 3/6 DIN-A0
- UP-2024_Blatt 4/6 DIN-A0
- UP-2024_Blatt 5/6 DIN-A0
- UP-2024_Blatt 6/6 DIN-A0
Die einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen
Böschungsmahd
Damit das Wasser in den sehr flachen Niederungsgebieten der Niers schadlos abgeführt werden kann, müssen die Uferböschungen der Gewässer und Gräben regelmäßig geschnitten werden. Je nach Durchflussmenge der Gewässer, werden diese 1 bis 3-mal im Jahr geschnitten. Dafür stehen gesetzlich festgelegte mehrwöchige Zeitfenster zur Verfügung.
Die Mahd erfolgt über Schlegelköpfe. Im Schlegelkopf sind auf einer rotierenden Welle Schlegel angebracht, die das Gras abschlagen und auf ein Förderband werfen. Das Förderband transportiert das abgeschlagene Gras auf die Böschungsoberkante und legt es dort ab. Das Schnittgut wird grundsätzlich aus dem Gewässerbereich entfernt.
Mehrere dieser Schlegelköpfe können gleichzeitig an verschiedene Geräte angebaut und verwendet werden.
Am sogenannten “Dreirad” können gleichzeitig zwei Schlegelköpfe betrieben werden. So kann entweder eine tiefe Böschung an einer Seite oder bei kleinen Gräben beide Böschungen gleichzeitig geschnitten werden. Durch das dritte Rad kann das Dreirad vielfältig eingesetzt werden. Das Stützrad kann sowohl auf der Böschungsschräge, auf der gegenüberliegenden Böschungsoberkante, als auch auf der Sohle des Grabens geführt werden, so dass ein flexibler Einsatz je nach zur Verfügung stehendem Platz möglich ist.
Am Schlepper “Xerion” können ebenfalls zwei Schlegelköpfe gleichzeitig eingesetzt werden. Dabei wird das Mahdgut mit dem unteren Schlegelkopf über ein Förderband nach oben befördert, wo es vom zweiten Schlegelkopf aufgenommen und über eine Absaugeinrichtung in einem mitgeführten Container gesammelt wird. Damit kann in einem Arbeitsschritt gemäht und das Mähgut aufgenommen werden. Dies verhindert, dass sich durch nicht aufgenommenes Mähgut die Böschung mit der Zeit erhöht und damit verhindert, dass Wasser aus den seitlichen Flächen abfließen kann. Das Schnittgut wird einer Biogasanlage zur energetischen Verwertung zugeführt.
An mit Gehölzen bewachsenen oder engen Stellen kommen kleinere Mäher zum Einsatz. Ein ferngesteuerter Mähroboter ist in der Lage, in einer Breite von 125 cm und bis zu einer Böschungsschräge von 45° fast vollständig alleine zu mähen.
Noch wendiger sind die weiterhin im Einsatz befindlichen Front- oder Seitenmäher, die von je einem Mitarbeiter bedient werden. In kleine Ecken oder um Gehölze herum kommen zudem benzinmotorbetriebene Freischneider verschiedener Größe sowie spezielle Handsensen für die Böschungsmahd zum Einsatz.
Entkrauten der Sohle
Eine weitere Standardmaßnahme in der Gewässerunterhaltung ist das Entkrauten der Sohle der Gewässer. Gerade bei durch Düngemittel belasteten und wenig beschatteten Gewässern, wächst die Sohle der Gewässer innerhalb weniger Wochen zu, so dass die Fließgeschwindigkeit und die Durchflusskapazität der Gewässer stark verringert werden. Um den Durchfluss zu gewährleisten, werden Gewässerabschnitte, die für den Wasserabfluss besonders wichtig sind, regelmäßig entkrautet. Dabei fährt ein Bagger oder Schlepper (je nach Platz und Untergrund) am Gewässer entlang und entnimmt mit einem Mähkorb (spezielle Baggerschaufel) mit Schneidwerk die sich auf der Gewässersohle befindlichen Wasserpflanzen.
Soweit die Gewässerbreite oder der Ausbauzustand des Gewässers es zulassen, erfolgt die Entkrautung auch nur streckenweise oder einseitig. Das Schneidgut wird dabei auf der Böschung abgelegt, damit Kleintiere wieder in den Gewässerbereich zurückwandern können. Da die Wurzelschicht der Pflanzen nicht angegriffen wird, wachsen die Pflanzen sehr schnell nach und werden in ihrem Bestand nicht gefährdet.
Gehölzpflege
Zur Gewässerunterhaltung gehört auch die Pflege der Uferböschungen und Ufer, mit den sich darauf befindlichen Gehölzen. Ein Rückschnitt von Gehölzen kann aus verschiedenen Gründen erforderlich werden. Zum einen müssen wir auf unseren eigenen Grundstücken jederzeit die Verkehrssicherheit gewährleisten, zum anderen bedürfen gerade die am Niederrhein die Landschaft prägenden Kopfbäume zu ihrem Erhalt einen regelmäßigen, fachgerechten Rückschnitt. Gerade alte Kopfweiden bieten vielfältige Lebensräume für Pilze, Vögel und Pflanzen.
Zudem erfordern die Vorschriften über die ökologische Gewässerunterhaltung eine Uferbepflanzung, die ausschließlich aus gewässertypischen, einheimischen Gehölzen besteht. All dies stellen wir mit unserer Gehölzpflege sicher.