In seiner Ausschusssitzung am 27.11.2015 hat der Wasser- und Bodenverband eine neue Satzung und neue Veranlagungsregeln beschlossen, die mit ordnungsgemäßer Veröffentlichung zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Die Arbeit des Verbandes einschließlich der für das Jahr 2015 zu erhebenden Beiträge richtet sich nach der alten Satzung und den bis zum 31.12.2015 geltenden Veranlagungsregeln.
Verfasser: Dr. Dagmar Spona